« Rasseportraits | Start | Info: Neues Hundegesetz Niedersachsen »
Vorsicht bei Dänemark-Reisen mit Hund!
von mascha | 19. März 2013
Da zur Zeit im Internet sehr viel über die Gefahr von Reisen mit Hunden nach Dänemark und von in Dänemark getöteten Urlauber-Hunden zu lesen ist, möchte ich hier darüber informieren.
Was Sie wissen sollten:
- Die Haltung, Zucht und Einfuhr von 13 Hunderassen (z.B. Pitbill Terrier, Kangal, Amerikanische Bulldogge, Ovtcharka) und deren Kreuzungen ist verboten.
- Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren – was bei Mischlingen (bekanntermaßen ohne Zuchtpapiere) schwer ist. Gerade Mischlinge mit z.B. Rhodesian Ridgeback, Boxer, Dogge oder Leonberger könnten mit den verbotenen Rassen verwechselt werden.
- Sollte ein Hund (gleich welcher Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es begründete Vermutungen gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.
- Sollte ein Hund (unabhängig der Rasse) einen Menschen oder anderen Hund anfallen und schwer verletzen, muss die Polizei den Hund nach § 6, Abs. 5 des Hundegesetzes einschläfern lassen.
- Leinenpflicht: An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
Quelle:
http://www.visitwestseeland.de/de/das-daenische-hundegesetz
http://www.wuff.eu/wp/das-risiko-reist-mit-tierschutzexperten-raten-weiterhin-vom-urlaub-mit-hund-daenemark-ab/
Topics: Allgemein | Kommentare deaktiviert für Vorsicht bei Dänemark-Reisen mit Hund!
Kommentarfunktion ist deaktiviert.