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Info: Neues Hundegesetz Niedersachsen
von mascha | 12. Oktober 2013
Am 01. Juli 2011 trat das neue Hundegesetz für Niedersachsen in Kraft.
Hundehalter sind demnach verpflichtet, ihre „Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen“.
Folgendes ist für Sie als Hundehalter wichtig:
- Ein Hund, der älter als sechs Monate ist, ist durch ein elektronisches Kennzeichen (Chip) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Dies gilt seit 01. Juli 2011.
- Seit 1. Juli 2011 müssen Hundehalter den Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung nachweisen.
- Ab 1. Juli 2013 muss jeder (!) Hundehalter sein Tier beim Zentralen Register anmelden.
- Ab 1. Juli 2013 müssen alle Neu-Hundebesitzer in Niedersachsen einen Sachkunde-Nachweis, den sogenannten Hundeführerschein, vorlegen. Er wird durch eine Prüfung erworben, die anerkannte Hundetrainer abnehmen. Ausgenommen von der Regelung sind Hundehalter, die schon mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten haben und das über die Hundesteuer nachweisen können.
- Achtung: Zum aktuellen Zeitpunkt ist ausschließlich der Niedersächsische Sachkundenachweis anerkannt und keine weiteren Prüfungen (wie z.B. VDH-Begleithundeprüfung, DOQ-Test 2.0 oder sonstige Prüfungen von Berufsverbänden)!
Weitere Informationen und FAQs unter: http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1810&article_id=93854&_psmand=7
Hunderegister: https://www.hunderegister-nds.de/login
Sie können die Prüfungen für den Niedersächsischen Hundeführerschein in Theorie und Praxis bei mir ablegen. Sprechen Sie mich einfach an.
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