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Info: Genehmigungspflicht für Hundeschulen

von mascha | 26. Oktober 2014

Seit 01.08.2014 gibt § 11 des Tierschutzgesetzes vor, dass „wer für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, der Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf.“

Das bedeutet, dass Hundetrainer/Hundeschulen vom Veterinäramt genehmigt sein müssen.

Ich bin im Besitz der Erlaubnis nach § 11 TierSchG, Hunde auszubilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten.

Ich begrüße es sehr, dass wir es nun auch vom Veterinäramt schriftlich haben, dass

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