« Kastration: Pro und Kontra | Start | NEU: Dogdance & Trick-Seminar mit Katharina Henf am 11.03.2012 »
Info: Neues Hundegesetz für Niedersachsen
von mascha | 17. Juni 2011
Am 01. Juli 2011 tritt das neue Hundegesetz für Niedersachsen in Kraft.
Hundehalter sind verpflichtet, ihre “Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen”.
Folgendes ist für Sie als Hundehalter wichtig:
- Ein Hund, der älter als sechs Monate ist, ist durch ein elektronisches Kennzeichen (Chip) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Dies gilt ab 01. Juli 2011.
- Ab 1. Juli 2011 müssen Hundehalter den Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung nachweisen.
- Ab 1. Juli 2013 müssen alle Hundebesitzer in Niedersachsen einen Sachkunde-Nachweis, den sogenannten Hundeführerschein, vorlegen. Er wird durch eine Prüfung erworben, die anerkannte Vereine, Hundeschulen und Hundetrainer abnehmen. Ausgenommen von der Regelung sind Jäger und Tierärzte. Wer schon mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten hat und das über die Hundesteuer nachweisen kann, ist auch von der Regelung befreit.
Quellen:
http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm
http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/hundegesetz117.html
Topics: Allgemein | Kommentare deaktiviert
Kommentarfunktion ist deaktiviert.